Das ist ein gutes Urteil für den Rechtsstaat, für die Demokratie und für Bürgerrechte. Der ausufernden staatlichen Datensammelwut wird erneut ein Riegel vorgeschoben.
Zugleich wird die Behauptung für Naive widerlegt, die das Innenministerium streute, geheime Online-Durchsuchungen seien nichts anderes als genehmigte Hausdurchsuchungen. Denn erstens stimmt das nicht und zweitens würden heimliche Online-Untersuchungen den Rechtsstaat auf den Kopf stellen.
Berlin, den 5. Februar 2007
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