Die Datenbegehrlichkeiten wachsen stetig. Immer mehr persönliche Daten werden gesammelt, gespeichert und gehandelt, maßlos, sogar auf Vorrat. Damit nähert sich der Datenschutz einem Punkt, an dem er irreversible verloren ist.
Mit fatalen Folgen. Im so genannten Volkszählungsurteil vom 15. 12. 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht sinngemäß argumentiert:
Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr wissen und nicht mehr wissen können, was andere über sie wissen, sind nicht mehr souverän. Wer nicht mehr souverän ist, kann auch kein Souverän sein. Eine Demokratie ohne Souverän aber ist undenkbar.
Das Urteil gilt fort, aber die politische Praxis widerspricht ihm. Deshalb bedarf es neuer politischer Regelungen, mit denen persönliche Daten im Internet-Zeitalter verlässlich geschützt werden können.
Berlin, den 29. Januar 2007
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