Das Verfahren wurde geändert, der Eingriff in den Datenschutz bleibt. Damit werden Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern massiv verletzt.
Konkret geht es darum, dass von Passagieren, die in oder über die USA fliegen wollen, bis zu 34 persönliche Daten abverlangt, übermittelt und verarbeitet werden. Ich halte das nach wie vor für verfassungswidrig.
Man kann auch nicht unterstellen, die Passagiere seien mit diesem Eingriff in ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht einverstanden, weil sie ja wüssten, dass ihre Daten weitergegeben werden. Sie werden von den USA schlichtweg erpresst und die EU-Kommission hat dies nun auch noch sanktioniert.
Berlin, den 6. Oktober 2006
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