Das diese lange angekündigte Datei kommen wird, war klar. Offen schien lediglich noch, wie sie ausgestaltet werden soll. Und offen bleibt für mich, ob sie überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ich fürchte: Nein. Allemal, wenn sie sich als Anti-Bürgerrechts-Datei erweisen sollte.
Es wäre auch nicht die erste so genannte Antiterror-Maßnahme, die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückgepfiffen wird.
Genaueres lässt sich sagen, wenn der Gesetzentwurf Schwarz auf Weiß vorliegt. Auf jeden Fall wird es das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten tangieren. Außerdem werden die ohnehin in der Kritik stehenden Geheimdienste aufgewertet.
Die Antiterror-Datei soll zwei geteilt sein. Ein offener Teil soll Auskunft über die Identität gespeicherter Personen geben. Ein verdeckter Teil soll weitergehende Informationen enthalten, einschließlich Religionszugehörigkeit, Reisetätigkeiten und anderes mehr.
Berlin, den 4. September 2006
|