Folterverbot gilt - nicht nach Fromm und Nutz

Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Fromm, schließt das Nutzen von Foltergeständnissen nicht aus. Dazu erklärt Petra Pau, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Das Folterverbot gilt absolut und nicht nach Fromm und Nutzen.

Auch der Kampf gegen den Terrorismus darf nicht dazu führen, dass verbriefte Bürger- und Menschenrechte nach Gut dünken Preis gegeben werden.

Auffallend oft stellen gerade jene die Verfassung in Frage, die von Amtswegen die Verfassung schützen sollen: erst Bundesinnenminister Schäuble, nun Verfassungsschutzchef Fromm. Das ist mehr als bedenklich.
 

Berlin, den 2. Juli 2006

 

 

2.7.2006
www.petra-pau.de

 

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