Endlich „Otto“-Pakete überprüfen

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt. Demnach ist die seit 2001 übliche Praxis der Rasterfahndung verfassungswidrig. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:

Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Element aus den so genannten Otto-Paketen als verfassungswidrig gerügt.

Ich habe immer kritisiert, dass die Sicherheitsgesetzte, die von Rot-Grün nach dem 11. September 2001 beschlossen wurden, mit dem Grundgesetz über Kreuz liegen und zu Lasten verbriefter Bürgerrechte gehen. Das Bundes-Verfassungsgericht hat meine Sicht erneut bestätigt.

Rot-Grün hatte 2001 versprochen, binnen drei Jahren die „Otto“-Pakete zu überprüfen. Das steht noch immer aus.

Die große Koalition wäre klug beraten, dies umgehend nachzuholen. Und zwar ehe das Bundesverfassungsgericht zur nächsten Rüge schreitet.
 

Berlin, den 23. Mai 2006

 

 

23.5.2006
www.petra-pau.de

 

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