Der BND hat Journalisten bespitzelt. Die Affäre zieht Kreise und sie wird immer kruder.
Laut Regierungssprecher Wilhelm hat das Bundeskanzleramt dem BND nunmehr untersagt, Journalisten auszuspähen oder für Spitzelzwecke einzuspannen. Was im Umkehrschluss ja bedeutet: Bislang war dies dem BND erlaubt. Mit anderen Worten: Der Verfassungsbruch beginnt offenbar ganz oben.
Noch naiver ist die Aussage des Regierungssprechers: Über Konsequenzen könne erst gesprochen werden, wenn der Bericht des BND über seine eigene Affäre vorliege. Das klingt nach brutalst möglicher Aufklärung.
Gefragt ist der Bundestag. Und zwar nicht in verschwiegenen Geheimzirkeln, sondern im Plenum.
Berlin, den 15. Mai 2006
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