Der Vorschlag ist gut und überfällig. Der Stand der Technik und wachsende Begehrlichkeiten privater und staatlicher Datensammler sprechen dafür.
Mit dem so genannten Volkszählungsurteil von 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Datenschutz eine hohe Priorität zugemessen. Er ist demnach eine fundamentale Voraussetzung für eine lebendige Demokratie.
Dem widerspricht die Praxis. Täglich, ja stündlich, werden immer mehr persönliche Daten erhoben, gespeichert, ausgetauscht und verarbeitet: Von Ämtern, Behörden und Diensten, beim Einkaufen, beim Telefonieren, beim Autofahren, beim Fliegen, beim Arztbesuch, bei der Agentur für Arbeit, im Hotel, bei Großereignissen, wie die Fußball-WM, usw., usf.
Allerdings reicht ein neues Gesetz allein nicht aus. Viele geben ihre Daten leichtfertig preis und bezahlen auch noch die Erfassungs- und Bearbeitungs-Kosten. Deshalb brauchen wir auch darüber eine breite Debatte über die persönlichen und gesellschaftlichen Risiken und Nebenwirkungen.
Berlin, den 6. Januar 2006
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