Mit solchen Mammut-Gebühren verkehrt sich das Informations-Freiheits-Gesetz in sein Gegenteil. Denn 500 Euro für eine amtliche Auskunft können sich Millionen Bürgerinnen und Bürger schlicht nicht leisten.
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz sollte ein allgemeiner Zugang zu amtlichen Informationen eröffnet und ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden. Die Behörden sollten für die Bürgerinnen und Bürger da sein und nicht umgekehrt.
Dieses souveräne und demokratische Prinzip verkommt zur Luxus-Ware, wenn die Bearbeitungs-Gebühren überhöht werden. Benötigt werden stattdessen Sonderregeln für Mindestrentner, ALG-II-Empfänger und weitere Bevölkerungs-Gruppen.
Berlin, den 5. Januar 2006
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