Die Klage ist logisch und konsequent. Bundestag und Bundesrat haben das vom Bundesverfassungsgericht monierte Zollfahndungsgesetz verlängert, anstatt es zu ändern. Das war ein Affront gegen Karlsruhe und Bürgerrechte.
Im Kern geht es darum, ob der Zoll das Post- und Fernmelde-Geheimnis missachten und in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eindringen darf.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die gängige Praxis kritisiert und die Gesetzgeber aufgefordert, die Rechtsgrundlage zu konkretisieren. Dabei ging es generell um den großen Lauschangriff und damit implizit auch um den Zoll.
Berlin, den 1. Januar 2006
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