Der Streit birgt eine Doppelgefahr: Denn es geht nicht nur um eine Zuständigkeit, es geht um die Richtung und Zukunft.
Wird das Amt beim Innenminister angesiedelt, dann ist das ein Rückschritt. Denn das würde suggerieren: Migranten sind vor allem potenzielle Kriminelle.
Bekommt das Amt die Bezeichnung Ausländerbeauftragte, so wäre dies eine Beschränkung. Denn gebraucht wird ein Querschnittsamt für Migration und Integration.
Deshalb plädiere ich für eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten für Integration und Migration, entweder angesiedelt im Bundeskanzleramt oder im Sozial- bzw. im Familien-Ministerium.
Berlin, den 18. November 2005
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