Richtig ist das immanente Eingeständnis, dass die geltende Ost-West-Differenz beim ALG II politisch unsinnig und sachlich ungerecht ist.
Falsch ist die vorgeschlagene Lösung, wonach in großen Städten höhere und in wirtschaftlich schwachen Regionen geringere Leistungen gelten sollten.
Das wäre sozial kurzschlüssig, wirtschaftlich kontraproduktiv und lebensfremd.
Vielmehr sollte das ALG II auf mindestens 400 Euro monatlich angehoben werden und zwar einheitlich in Ost und West, Nord und Süd.
Berlin, den 14. Februar 2005
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