Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht und daher besonders geschützt. Es gilt für alle und überall, solange keine strafrechtlichen Gründe dagegen stehen.
Justizministerin Zypries und Innenminister Schily wollen nunmehr das Strafrecht präzisieren, um die demonstrative Verharmlosung oder Verherrlichung des NS-Regimes an sensiblen Orten unterbinden zu können.
Das ist bedenkenswert und bedarf einer engen Prüfung.
Anders verhält es sich mit dem Vorschlag, den befriedeten Bezirk um den Reichstag auszuweiten. Damit würde das Demonstrationsrecht durch die Hintertür beschnitten, auf unsinnige Weise und mit ausufernden Folgen.
Berlin, den 11. Februar 2005
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