Die Argumente der DNA-Befürworter sind weder neu, noch gut.
Die DNA-Analyse sei der Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts, behauptet Bayerns Ministerpräsident Stoiber. Das ist er eben nicht. Selbst eine beschränkte DNA-Datei birgt mehr Informationen, als jeder normale Fingerabdruck. Hinzu kommt: DNA-Spuren lassen sich leichter manipulieren, als Fingerabdrücke.
Hunderte Sexualverbrechen könnten verhindert werden, wenn die Polizei bei jeder Straftat ungehindert DNA-Proben nehmen, sagt Bayerns Innenminister Beckstein. Das ist eine schlichte Behauptung, um den Richtervorbehalt abschaffen zu können. Der wiederum dient dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Grundrechte dürfen aber nur in Ausnahmefällen und begründet außer Kraft gesetzt werden. Deshalb muss der Vorbehalt bleiben.
Es sei unverantwortlich, wenn technikfeindliche Angstpolitiker Bedenken gegen die DNA-Analyse schüren, meint Bayerns Ministerpräsident Stoiber. Wieder falsch: Es geht nicht um Technik-Feinde, sondern um Bürgerrechts-Freunde. Ich zähle mich dazu.
Berlin, den 24. Januar 2005
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