Ich habe für die PDS im Bundestag wiederholt betont: Hartz IV widerspricht dem Grundgesetz und zwar mehrfach.
Konkret heißt das: Wer einen Bescheid über Arbeitslosengeld II erhält, sollte gegen ihn unbedingt Widerspruch einlegen.
Zahlreiche Sozialverbände, u. a. der Arbeitslosenverband Deutschlands, bieten zudem fundierte Beratungen über weitere Rechtsmittel an.
Motto für 2005: Hartz- IV er werden Verfassungsschützer!
Berlin, den 2. Januar 2005
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