Die Differenzierung der Regelsätze nach Ost und West war von vornherein falsch. Die Berufung auf unterschiedliche Lebenshaltungskosten zwischen den alten und neuen Bundesländern ist unbegründet.
Es gibt Unterschiede zwischen Hamburg und Pirmasens, zwischen Berlin und Plauen, zwischen Stadt und Land, aber nicht zwischen Ost und West. Diese Kluft existiert nur noch in Köpfen führender Politiker.
Deshalb hilft auch keine wage Überprüfung. Das ALG II muss angeglichen und bundesweit auf mindestens 400 € angehoben werden.
Berlin, den 28. Dezember 2004
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