Zu diesem Schluss ist die PDS bereits vor Monaten gekommen. Deshalb wiederhole ich die Forderung: Das ALG II ist auf über 400 Euro anzuheben und anzugleichen. Also nicht mehr nach Ost und West verschieden zu berechnen.
Auch das Rechtsgutachten, welches im Auftrag der PDS angefertigt wurde, geht davon aus, dass Hartz IV und das ALG II mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.
Berlin, den 20. Dezember 2004
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