Eine präventive Telefonüberwachung ist nichts anderes als eine potentielle Totalüberwachung. Das ist weder mit Bürgerrechten, noch mit dem Grundgesetz, geschweige denn mit einem Rechtsstaat vereinbar.
Daran ändert auch sein Verweis auf terroristische oder militante Islamisten nichts. Wer terroristisch oder militant agiert, macht sich strafbar und kann nach geltendem Recht überwacht werden. Präventiv aber bedeutet, dass alle - auch ohne konkreten Verdacht - überwacht werden können. Das lehnt die PDS ab.
Berlin, den 20. Februar 2004
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