Die Bundesregierung wird durch keinerlei Recht und durch keinen Vertrag gezwungen, Überflugrechte für Kriegsbomber zu gewähren. Im Gegenteil: Artikel 26 Grundgesetz verbietet jede direkte und indirekte Beteiligung Deutschlands an Angriffskriegen.
Die PDS im Bundestag bekräftigt: Die Überflüge müssen sofort untersagt werden. Deutschland darf keine Kriegspartei durch die Hintertür sein.
Berlin, den 7. April 2003
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