Geheimdienste und Rechtsextremismus zurück drängen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das NPD-Verbotsverfahren wird nicht fortgesetzt. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied des Innenausschusses:

Die Entscheidung ist rechtlich nachvollziehbar. Sie war zu erwarten.

Politisch ist es ein Desaster. Die Hauptverantwortung tragen Bundesinnenminister Schily und seine Kollegen in den Bundesländern.

Deren Geheimdienstpraxis und der arrogante Umgang mit dem Parteiverbotsverfahren führten in die Sackgasse.

Die PDS im Bundestag war de jure Mitklägerin. Als solche haben wir bereits im Frühjahr 2001 vor dem gewarnt, was jetzt festgestellt wurde: Das Verfahren ist verfahren.

De facto wurde die PDS-Fraktion - wie andere auch - im Laufe des Verfahrens kalt gestellt. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat versäumt, dem damit verbundenen Souveränitätsverlust des Bundestages Einhalt zu bieten.

Es bleiben zwei Schlussfolgerungen:

1. 

Der Rechtsextremismus ist ein gesellschaftliches Problem. Er muss weiterhin durch die Gesellschaft geächtet und zurückgedrängt werden.

2. 

Die Geheimdienste müssen grundlegenden reformiert werden. Ihre Funktion als Staat im Staate ist demokratieabträglich und daher aufzuheben.
 

Berlin, den 18. März 2003

 

 

18.3.2003
www.petra-pau.de

 

Seitenanfang

 

 

 

Presseerklärungen

 

Startseite