Politischer Super-GAU?

Morgen, am 18. März 2003, wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum NPD-Verbotsverfahren äußern. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied des Innenausschusses:

Die juristischen Finessen obliegen dem Gericht. Mir geht es um eine politische Wertung des Verfahrens.

Es stand am Scheideweg, als die Frage alternativ hieß: Entweder die V-Leute-Praxis wird beibehalten oder die NPD wird verboten?

Die Entscheidung lag beim Bundesinnenminister und den Innenministern der Länder. Der Bundestag und seine mitklagenden Fraktionen waren im NPD-Verbots-Verfahren längst entmündigt - trotz meiner Proteste.

Kommt es nun zum Ende des Verfahrens, dann entfällt das Entweder-Oder. Die verfassungswidrige NPD bliebe eine rechtmäßige Partei und die rechtswidrige V-Mann-Praxis hätte Bestand.

Das wäre ein politischer Super-GAU.
 

Berlin, den 17. März 2003

 

 

17.3.2003
www.petra-pau.de

 

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