Eingriff in die Pressefreiheit

Die Polizei darf Telefone von Journalisten überwachen, wenn sie in Kontakt mit gesuchten Straftätern stehen. Dies entschied heute das Bundesverfassungsgericht. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied des Innenausschusses:

Ich bedauere diese Entscheidung.

Sie erlaubt Lauschangriffe auf Journalistinnen und Journalisten, die selbst keiner Tat verdächtig sind.

Das Urteil legitimiert Eingriffe in die Pressefreiheit und es unterminiert das Fernmeldegeheimnis.
 

Berlin, den 12. März 2003

 

 

12.3.2003
www.petra-pau.de

 

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