Die Priorität muss stimmen. Das heißt: Wenn es auf Bundesebene Volksbefragungen, -begehren und -abstimmungen gibt, dann kann auch über eine Verlängerung der Legislatur entschieden werden.
Eine Verlängerung der Wahlperiode würde weniger Demokratie bedeuten, Volksabstimmungen wiederum mehr. Unter dem Strich muss ein Plus an Mitbestimmung stehen.
Beide Vorhaben sind verfassungsändernd, bedürfen im Bundestag einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Die PDS-Stimmen für Volksabstimmungen sind gesetzt. Die für eine Verlängerung der Legislatur noch nicht.
Berlin, den 12. Januar 2003
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