Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Bundestag, 16. November 2023, Zweite und dritte Beratung zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Rede von Petra Pau

(zu Protokoll gegeben)

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Die Linksfraktion unterstützt im Interesse der betroffenen Menschen das Grundanliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes und die zuletzt im Gesetzentwurf getroffenen Änderungen. Diese sind infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und der daraufhin geänderten Praxis in der Anerkennung der Spätaussiedler dringend notwendig. Diese legten den Betroffenen nur unnötig Steine in den Weg.

Allerdings kritisieren wir den Wortlaut der gesetzlichen Änderung, soweit dort von Nationalitätenerklärungen „nur“ zum „deutschen Volkstum“ die Rede ist. Auch Betroffene, so z.B. die Gesellschaft „Versammlung Auslandsdeutscher“, wehren sich dagegen, sich zu nur einer Volkszugehörigkeit, der deutschen, bekennen zu müssen. In der Realität von Einwanderungsgesellschaften sind vielfältige Identitäten ein normaler Bestandteil des Lebens und der Eigenwahrnehmung vieler Menschen. In der Anhörung zum Gesetzentwurf ist durch Herrn Friedrichs vom SVR deutlich geworden, dass - durch empirische Studien bewiesen – ein Drittel der Spätaussiedler sich dem Aufnahmeland und dem Herkunftsland, beziehungsweise den Kulturen verbunden fühle. Dem Alternativvorschlag des Bundes der Vertriebenen hätte man daher durchaus folgen können. Hier fällt der Gesetzesentwurf hinter die fortschrittliche „multikulturelle“ Positionierung der Vertriebenen und ihrer Vertretungen zurück.

Außerdem wurden weitere wichtige Punkte im Gesetzentwurf leider nicht berücksichtigt: Etwa, dass Sprachnachweise in den Aussiedlungsgebieten derzeit nur schwer zu erlangen sind, dass die geforderte erneute Nationalitätenerklärung in vielen Ländern nicht möglich oder nicht zumutbar ist, oder dass die Ausnahmeregelung zu kriegsbedingten Auslandsaufenthalten von den Betroffenen eine Rückreise der Betroffenen ins verlassene Gebiet verlangt.

Daher stimmen wir auch dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu. In dem Antrag wurde die Kritik aus der Sachverständigen-Anhörung aufgenommen und umgesetzt. Diesen Änderungsantrag hätte eigentlich die Koalition einbringen müssen! Zudem könnten so schon in dieser Woche Sicherheiten für die betroffenen Menschen geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der Menschen in Russland, die aktuell Gesetzesverschärfungen ausgesetzt sind. Diesen müssen wir zuvorkommen.

Dass das Thema zahlreiche Menschen bewegt, habe ich in den letzten Wochen ganz deutlich gesehen. Ich bekam unzählige Zuschriften mit persönlichen Schicksalen, Bedenken und Anregungen. Dafür möchte ich mich bedanken. Ich hoffe, dass ihre Situation nun deutlich verbessert werden kann.
 
 

 

 

16.11.2023
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