Für die Besoldungsanpassung an die Tarifabschlüsse

Bundestag, 16. November 2023, Zweite und dritte Beratung zur Bundesbesoldung und -versorgung 2023 und 2024
Rede von Petra Pau

(zu Protokoll gegeben)

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Der öffentliche Dienst ist aktuell rasanten Veränderungen ausgesetzt und den Mitarbeitenden begegnen täglich neue Herausforderungen. Diesen müssen wir gerecht werden und einen Beitrag für bessere Arbeitsbedingungen leisten. Aktuell bleiben viele Stellen unbesetzt, gerade deshalb ist es umso wichtiger, den öffentlichen Dienst weiterhin als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren. DIE LINKE begrüßt daher unter anderem die nun beschlossene Inflationsprämie.

Die Anpassung der Besoldung an den Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst entspricht regelmäßiger Übung und findet unsere volle Zustimmung. Seit Jahren müssen wir allerdings darauf aufmerksam machen, dass 0,2 Prozentpunkte der Erhöhung einbehalten und der Versorgungsrücklage zugeführt werden. Dies lehnen wir ab, da dies nicht für die vollständige Wirkungsgleichheit sorgt. Wir teilen an dieser Stelle die Kritik der Gewerkschaften an der Versorgungsrücklage.

DIE LINKE hat die Forderung nach der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit für Polizeibeamtinnen und -beamte bereits seit dem Jahr 1998 unterstützt und spricht sich auch weiter dafür aus. Wir begrüßen insbesondere, dass nun auch die Zulagen für Beamtinnen und Beamte im Feuerwehrdienst für ruhegehaltsfähig erklärt werden. Wir bleiben in der Summe bei einer Zustimmung, da die Besoldungsanpassung an die Tarifentwicklung bei der Gesetzesänderung im Vordergrund steht.
 
 

 

 

16.11.2023
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