Für die Besoldungsanpassung an die Tarifabschlüsse

Bundestag, 21. September 2023, Debatte zum Gesetzentwurf „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung ...“
Rede von Petra Pau

(zu Protokoll gegeben)

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Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Dieser Grundsatz entspricht einer langjährigen Praxis und erhält daher auch unsere volle Zustimmung.

Mit Blick auf die im Gesetzesvorschlag enthaltenen Regelungen zur Ruhegehaltsfähigkeit ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen. DIE LINKE hat stets die Forderung nach der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage unterstützt. Wir freuen uns, dass diese Forderung im vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt wird, und jetzt auch die Beamtinnen und Beamten im Feuerwehrdienst einbezogen werden.

Dass nun auch wieder eine Reihe von Besoldungsgruppen der Bundeswehr - insbesondere Führungskräfte, Kompaniefeldwebel, Marine und Sanitätsdienst- in die Ruhegehaltsfähigkeit ihrer Zulagen einbezogen wird, weist jedoch auf vorangehende politische Fehlentscheidungen hin. Die gestiegene physische und psychische Belastung in der Bundeswehr ist auch Ergebnis einer militärgeleiteten Außenpolitik der Bundesrepublik, die wir kritisieren. Überdies stellt sich die Frage nach den Kriterien der Auswahl, welche Soldatinnen und Soldaten nun in den Genuss der Ruhestandsfähigkeit ihrer Zulagen kommen – und welche nicht. Auch vor diesem Hintergrund ist die jetzt laufende Überprüfung des Zulagenwesens im Bereich des öffentlichen Dienstes durch BMI und Rechnungsprüfungsausschuss eigentlich schon mehr als überfällig.

Dennoch bleiben wir in der Summe bei einer Zustimmung, weil es in der Hauptsache um die Besoldungsanpassung an die Tarifbeschäftigten geht. Die Linke stimmt dem Gesetzentwurf daher zu.
 
 

 

 

21.9.2023
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