Gewalt hat weder in der Politik, noch im Alltag etwas zu suchen

Bundestag, 18. Januar 2008, Waffenrecht
Rede von Petra Pau

1. 

In dieser Debatte geht es um zwei Anträge. Beide betreffen das Waffenrecht. Das erste, der so genannte Berliner Entwurf, will Messer, Hieb- und Stoßwaffen klassifizieren, die bisher nicht als Waffen galten. Mit dem zweiten soll EU-Recht ins Binnenrecht übernommen werden.
Grundsätzlich: DIE LINKE steht beiden Anträgen aufgeschlossen gegenüber. Ein schärferes Waffenrecht ist zwar kein Garant für weniger Gewalt. Aber ein lockeres Waffenrecht leistet mehr Gewalt Vorschub. Und das kann niemand wollen. Die LINKE will es jedenfalls nicht.

2. 

Im „Berliner Entwurf“ gibt es zwei entscheidende Kriterien: Hieb- und Stoßwaffen, Messer und Springmesser müssen erstens eine bestimmte Klingenlänge ausweisen. Und sie müssen zweitens zugriffsbereit mitgeführt werden. Trifft beides zu, so kann das geächtet werden.
Dagegen gibt es auch Kritik. Zum Beispiel weil ein Messer, das einen halben cm kürzer ist, als vorgeschlagen wird, auch zur Waffe werden kann. Andererseits kann man nicht jeden Gegenstand, der zur Waffe taugt, als Waffe einstufen. Man müsste sonst das Flaschenbier verbieten.

3. 

Beim EU-Recht geht es darum, unerlaubten Handel mit Waffen und Munition zu verhindern. Im Visier dieses Vorschlages ist zugleich die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Auch bei diesem Ansinnen dürften die Fraktionen nicht grundsätzlich über Kreuz liegen.
Außerdem sollen weitere Waffen verboten werden, zum Beispiel „Anscheinwaffen“. Das sind Waffen, denen man nicht ansehen kann, ob sie echt und scharf oder ob sie Sammelstücke oder Attrappen sind. Einer Geisel dürfte es egal sein, ob eine scharfe oder Scheinwaffe auf sie zielt.

4. 

Es gibt noch weitere Dinge, die ich gern diskutiert hätte, zum Beispiel das Waffenregister. Derzeit ist es Ländersache, Waffen, deren Besitzer oder deren Herkunft zu erfassen. Ausnahmsweise denkt DIE LINKE - nur in diesem Zusammenhang - über ein bundesweites Zentralregister nach.
Es gibt noch weitere Vorschläge, manche so simpel, das man staunt. Auf dem Markt ist ein kleines Sicherheits-Schloss. Eingesetzt verhindert es, das Unbefugte scharfe Waffen nutzen können, etwa Jagd-Gewehre oder Sport-Pistolen. Auch das könnte mehr Sicherheit schaffen.

5. 

Es gibt aber auch Formulierungen, bei denen sage ich: Achtung! Und Vorsicht! So soll bestraft werden können, wörtlich, wer „beim Unterstützen von Vorbereitungs-Handlungen von Bestrebungen, die auf Gewalt gerichtet sind“, ertappt wurden oder dessen verdächtigt wird.
Wer das Zitat schlichter Schönheit nicht verstanden hat, braucht sich nicht zu grämen. Das ist typisches Rechts-Kauderwelsch. Aber es zielt darauf, dass nicht ein Täter bestraft wird, sondern eine mögliche Unterstützung einer möglichen Vorbereitung von möglichen Bestrebungen für eine Tat.

6. 

Ich warne daher davor, namens des Waffenrechtes Elemente des politischen Strafrechts auszuweiten. Es riecht förmlich nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch. Er ist ein Fremdkörper und er wird obendrein gern missbraucht. Generalbundesanwältin Harms hat es mehrfach demonstriert.
Kurzum: DIE LINKE wird die Gesetzesvorlagen - wie stets - konstruktiv mitberaten und mit eigenen Vorschlägen bereichern. Denn grundsätzlich gilt: Gewalt hat weder in der Politik, noch im Alltag etwas zu suchen. Gewalt ist zu ächten und deshalb ist ein gutes Waffenrecht wichtig.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

18.1.2008
www.petra-pau.de

 

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