Gesetz zur Aufhebung der Heimkehrerstiftung

Bundestag, 8. November 2007,Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Heimkehrerstiftung und zur Finanzierung der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
Rede von Petra Pau

(zu Protokoll gegeben)

1. 

Erstens. Wir entscheiden heute über das "Heimkehrerstiftungs-aufhebungsgesetz". Ich merke erneut an: Kein zweiter Berufstand vermag solche Wortungetüme zu schöpfen wie die Gesetzesschreiber im Bundestag. Deshalb für Normalbürger: Es gibt seit 1969 eine Bundesstiftung, die sich um Kriegsheimkehrer kümmert. Sie hat nunmehr ihren Sinn erfüllt. Deshalb kann und soll sie ihre Arbeit Ende 2007 einstellen. Das muss der Bundestag beschließen und zwar per Gesetz. Die Linke stimmt dem zu.

2. 

Zweitens. Bleibt die Frage: Was wird mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung? Bisher hat die Bundesregierung stets geantwortet, das könne sie erst entscheiden, wenn die Schließung der Stiftung beschlossen sei. Das wird in wenigen Minuten geschehen. Und deshalb hat die Linke einen weiteren Antrag gestellt. Wir wollen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, das Stiftungspersonal im Raum Bonn und Umgebung in Bundesbehörden zu übernehmen. Denn es reicht nicht, dem Stiftungspersonal zu danken. Man muss ihm auch eine Zukunft eröffnen.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

8.11.2007
www.petra-pau.de

 

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