Folter ächten - Konvention zeichnen

Bundestag, 24. Februar 2005, „Folterverbot“
Rede von Petra Pau

1. 

Wir diskutieren über zwei Anträge. Der erste kommt von der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen. Er bekräftigt, dass das Folterverbot absolut und ausnahmslos gilt.
Die PDS im Bundestag teilt diese Auffassung. Das Folterverbot leitet sich direkt aus Artikel 1 Grundgesetz ab: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, d. h. jedes Menschen, selbst solcher, die scheinbar oder tatsächlich einem Verdacht unterliegen.
Wer indes Folter rechtfertigt, wer die Würde eines Menschen gegen die Würde eines anderen abwägt, der gibt einen fundamentalen und historischen Anspruch dem Ermessen preis. Die PDS will das nicht.

2. 

Allerdings diskutieren wir ja nicht nur abstrakt. Wir hatten eine sehr konkrete Debatte rund um die Folter-Drohungen des Vize-Präsidenten der Frankfurter Main-Polizei, Daschner, im Entführungs-Fall „Gäfgen“.
Wir kennen die Äußerungen von Bundeswehr-Professor Wolfson, der Folter unter bestimmten Bedingungen für legitim hält. Ähnlich äußerten sich übrigens - in eigenartiger Koalition - auch Wolfgang Bosbach (CDU) und Oskar Lafontaine (SPD).
Wir erleben außerdem, wie in Kriegs- und Krisengebieten gefoltert und Folter trainiert wird. Und wir wissen, dass der selbsternannte Herr auf Erden, der Präsident der USA, Folter zulässt, nicht nur in Guantanamo.
Auch deshalb sollte der Bundestag ein klares Zeichen setzten, gegen jedwede Folterpraxis und gegen jeden Legitimationsversuch.

3. 

Umso unverständlicher finde ich, dass SPD und Grüne den Antrag der FDP ablehnen. Die FDP will, dass die Bundesrepublik Deutschland die Anti-Folter-Konvention der UNO zeichnet und ratifiziert.
Das finde ich richtig, zumal die Konvention eine Folter-Definition enthält, die keine der bemühten Ausnahmen vom Folter-Verbot zulässt.
Rot-Grün hat dagegen auf Abstimmungs- Probleme verwiesen, die sich aus unterschiedlichen Kompetenzen des Bundes und der Länder ergäben. Außerdem sei die Praxis weiter, als von der FDP unterstellt.
Mich überzeugen beide Bedenken nicht. Zumal die UNO-Konvention erst dann Kraft gewinnt, wenn sie von genügend Staaten ratifiziert wird.

4. 

Bleibt der Verdacht, dass Rot-Grün den FDP-Antrag nur deshalb ablehnt, weil er von der falschen Seite, weil er von der Opposition kommt. Ich finde, wenn es um den Schutz von Grund- und Menschenrechten geht, dann sollte es keine falsche Seite geben, wenn sie dasselbe will.
Die PDS im Bundestag wird also beiden Anträgen zustimmen.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

24.2.2005
www.petra-pau.de

 

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